Impressum · Datenschutz

Zur Geschichte der Kirchenbücher in Berlin - Brandenburg

Abb.: Hinweis auf die Anwesenheit der kaiserlichen Armee in Neustadt Eberswalde im Juli 1637: "Den 17 Julij [1637] hat sich ein Solldat auß der Kaÿserlichen Armëe mit seiner Concubin vertrauen laßen." (Evangelisches Landeskirchliches Archiv in Berlin, Kirchenbücher der evangelischen Kirchengemeinde Sankt Maria Magdalenen in Eberswalde, Gesamtkirchenbuch 1635-1678, Sign. 17123, Blatt 153 Rückseite, online in Archion)

Kirchenbücher sind nicht nur für die Familienforschung, sondern auch für die Geschichte eines Orts von herausragendem Wert, der inzwischen auch immer mehr von Historikern erkannt wird. In dieser Quellengattung finden sich nicht nur bloße Namen und Datumsangaben, sondern auch ortsgeschichtliche Anmerkungen. Darüberhinaus lassen sich durch die vollständige Auswertung eines Kirchenbuchs statistische Erkenntnisse ableiten sowie Einblicke in Bräuche, Gewohnheiten und Sitten gewinnen. Doch seit wann und warum werden Kirchenbücher in Berlin-Brandenburg überhaupt geführt? 

Heinrich Börsting (1900-1969), Archivar des Bistums Münster, hat nachgewiesen, dass bereits im 3. Jahrhundert in christlichen Gemeinden des östlichen Mittelmeerraums die Namen von Täuflingen festgehalten wurden. Während des gesamten Mittelalters befassten sich die Konzile verschiedener Bistümer in Süd- und Mitteleuropa mit Vorschriften zur Aufzeichnung von Taufen. In den Klöstern entwickelten sich die Totenannalen, die aber nicht alle Verstorbenen aufführten. Bekannt sind die Annales necrologici Fuldenses (Fuldaer Totenannalen), die jahrgangsweise von 779 bis 1065 die [Vor-] Namen von Verstorbenen, die mit dem Kloster Fulda in Verbindung standen, enthalten. Dagegen scheinen listenförmige Trauregister erst im Spätmittelalter aufgekommen zu sein.

Im deutschsprachigen Raum wurde erstmals auf dem Konzil von Konstanz im Jahre 1435 die Führung von Taufbüchern vorgeschrieben.[1] Einige Jahrzehnte später folgte auch Nordostdeutschland, als 1492 auf der Synode in Schwerin (Mecklenburg) den Pfarrern auferlegt wurde, zukünftig die Taufen aufzuzeichnen.[2] Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass diesen Anordnungen überall Folge geleistet wurde. Jedenfalls ist von derartigen Niederschriften aus dem Mittelalter nichts mehr vorhanden. 

1492 wurde auf der in Stargard abgehaltenen Synode des Bistums Cammin festgelegt, dass "der Pfarrer ein gewiß Register haben sole, derer so da am Osterfeste gebeichtet, oder nicht gebeichtet hetten." [3] Da die neumärkischen Kreise Arnswalde, Friedeberg, Königsberg, Landsberg, Soldin vor der Reformation dem Bischof von Cammin unterstanden, ist dies der älteste bekannte Beleg dafür, dass die Pfarrer in der Neumark (wie wohl in anderen Bistümern der Mark Brandenburg auch) zu schriftlichen Aufzeichnungen (hier: Beichlisten) angehalten wurden. Erhalten geblieben ist davon allerdings (fast) nichts, bis auf einige wenige Kirchenrechnungen aus vorreformatorischer Zeit. 

Waren solche Anordnungen bisher nur in einzelnen Bistümern erlassen worden, so schrieb das Konzil von Trient (1563) erstmals die Führung von Trau- und Taufbüchern für die gesamte Kirche vor (woraus man irrtümlicherweise hat schließen wollen, dass zuvor keine Kirchenbücher in Gebrauch gewesen seien). Allerdings galt dieser Beschluss nicht für das Kurfürstentum Brandenburg, denn dort hatte Kurfürst Joachim II. im Jahre 1539 die Reformation vollzogen.

Ob das Dekret des Konzils von Trient (1563) dennoch als Vorbild für einige Pfarrer in der Mark Brandenburg diente, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls wurden kurz darauf die folgenden Kirchenbücher angelegt: Brandenburg (Havel) – St. Katharinen 1565, Rüdersdorf 1566, Perleberg 1568. Doch erst die Brandenburgische Konsistorialordnung von 1573 verpflichtete die Pfarrer zur Führung von Kirchenbüchern. Darin heißt es im 38. Abschnitt: „[…] Aus sonderlichen Bedenken und vielen erheblichen Ursachen legen wir allen und jeglichen Pfarrern auf, daß sie ein sonderlich Register halten und darinnen alle und jede Namen der Personen, so sie und Kapläne oder jemand von ihretwegen in ihren Kirchen trauen oder taufen, registrieren, desgleich die Namen der Toten, so zu ihren Zeiten verstorben, mit Fleiße verzeichnen, auch solche Register in den Kasten, darinnen sie der Kirchen Meß- und andere Bücher legen, wohl verwahren, mit Verwarnung, da sie solches verlassen würden, daß ein jeder Pfarrer unserm Consistorio wegen solchs seines Unfleißes zehn Thaler Strafe zu erlegen solle schuldig sein.“

Demzufolge müssten im Jahre 1573 alle Kirchenbücher in Berlin-Brandenburg beginnen. Tatsächlich aber fangen die Eintragungen nur in wenigen Kirchengemeinden pünktlich mit der Veröffentlichung der Konsistorialordnung bzw. in den darauffolgenden Jahren an (Stand: 1933) – ein Zeichen dafür, dass die Vorschrift trotz Androhung einer Geldstrafe nur zögerlich befolgt wurde. Selbst in der Residenzstadt Berlin wurden die Kirchenbücher erst zehn Jahre später (1583) angelegt, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass es einst noch ältere Aufzeichnungen gegeben hat und diese schon während der Reformation, im 30jährigen Krieg oder später verloren gegangen sind.

Abb.: "Vertzeichnus der Breute und Breutigam so in Berlin in S. Nicklas Pfarre Anno 1583. seindt getrauet worden" (Ausschnitt aus dem Deckblatt des Trauregisters der evangelischen Kirchengemeinde St. Nikolai in Berlin von 1583 bis 1629) (Evangelisches Landeskirchliches Archiv in Berlin, Sign. 5657, online in Archion).

Die überwiegende Zahl der heute noch vorhandenen Kirchenbücher in Berlin-Brandenburg fängt wesentlich später an, teilweise erst im 18. oder 19. Jahrhundert, wenn sie nicht sogar ganz fehlen. Das bedeutet nicht, dass vorher keine Kirchenbücher geführt wurden, sondern vielmehr sind die Register abhandengekommen. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Die größten Verluste sind am Ende des Zweiten Weltkrieges eingetreten, als im historischen Ostbrandenburg (Neumark und östliche Niederlausitz), teilweise auch im Oderbruch, auf dem Barnim und in der Uckermark, sehr viele Kirchenbücher durch Kriegshandlungen und Plünderungen vernichtet wurden. Vergleichbaren Schaden richteten der Dreißigjährige Krieg (1618-1648) und in geringerem Maße und lokal auf die Neumark begrenzt der Siebenjährige Krieg (1756-1763) an. Der größte Feind eines Pfarrarchivs ist seit jeher das Feuer. Was Kriege und Feuer verschonten, ging anderweitig verloren: Unsachgemäße Lagerung und deren Folgen wie Mäusefraß, Schimmelbefall, Tintenfraß, Wasserschäden. Hin und wieder ist leider auch Diebstahl zu beklagen. Doch auch dort, wo die Kirchenbücher weit zurück reichen, ist mit Lückenhaftigkeit zu rechnen. Manchmal fehlen die Einträge mehrerer Jahre (z. B. im 30jährigen Krieg oder bei Vakanz der Pfarrstelle) oder Teile eines Buches sind schadhaft und damit unleserlich.

Lange Zeit war die Familienforschung nur dem Adel vorbehalten, bis sich am Ende des 19. Jahrhunderts auch das Bürgertum zunehmend dafür interessierte. Infolgedessen wurde auf der Generalversammlung der deutschen Geschichts- und Altersvereine in Sigmaringen im Jahre 1891 angeregt, Material über die Kirchenbücher in verschiedenen Teilen Deutschlands zu sammeln. Dies veranlasste den "Verein für Geschichte der Mark Brandenburg“ im Jahre 1898 zur Herausgabe einer Bestandsaufnahme sämtlicher märkischer Kirchenbücher. 1900 erschien als erster Teil der Publikationsreihe „Die Kirchenbücher der Mark Brandenburg“:

  • I: Die Kirchenbücher der Neumark, der Kreise Oststernberg, Weststernberg, Züllichau-Schwiebus und Krossen. Bearbeitet von Paul Schwartz. Landsberg a. W. 1900

Nach einer Reihe von fünf Jahren wurde ein zweiter Teil gedruckt:

  • II: Die Kirchenbücher im Bezirke der General-Superintendentur Berlin und in den Kreisen Lebus und Stadt Frankfurt a. O. (General-Superintendentur der Neumark). Bearbeitet von Georg Vorberg. Leipzig 1905

Bei diesen beiden Veröffentlichungen blieb es. Von den übrigen Kreisen der Mark erschien in dieser Reihe kein weiterer Teil. Zu erwähnen ist aber noch eine eine ältere Arbeit:

  • Zeitschel: Der Kirchenbuchbestand der Niederlausitz. In: Niederlausitzer Mittheilungen, Bd. 2 (1892), S. 50-55.

In den 1920er Jahren verstärkten sich allerorten, auch in der Provinz Brandenburg, die Bemühungen, die vorhandenen Kirchenbücher flächendeckend zu erfassen und dadurch ihre Auswertung zu erleichtern. So entschloss sich im Jahre 1930 das Konsistorium der Mark Brandenburg zu einer erneuten Bestandaufnahme der Kirchenbücher. Es gingen sämtlichen Pfarrämtern Fragebögen zu, die noch im gleichen Jahr aufgefüllt zurückgeschickt und zu einer umfangreichen Kartei zusammengestellt wurden. Sie lieferten das Material für die folgende Publikation:

  • Die Kirchenbücher der evangelischen Kirchen in der Provinz Brandenburg. Auf Grund amtlichen Materials zusammengestellt von Kurt Meyerding de Ahna. In: Archiv für Sippenforschung und anverwandte Gebiete, 10. Jg. (1933), S. 97-141.

Nach Machtergreifung der Nationalsozialisten im Januar 1933 und der von ihnen eingeführten unmenschlichen Rassengesetzgebung nahm die Benutzung der Kirchenbücher erheblich zu. Um in Berlin (mit damals über 4 Millionen Einwohnern) die Flut von Anfragen bewältigen zu können, richtete der Stadtsynodalverband im Jahre 1936 eine Kirchenbuchstelle Alt Berlin ein. Dort wurden ca. 1.400 Kirchenbücher aus 43 Alt-Berliner Gemeinden (lutherisch, reformiert, Altlutheraner) aus der Zeit von 1583 bis 1874 zusammengeführt. 250 kirchliche Mitarbeiter erstellten in etwa 59.600 Arbeitsstunden in einem knappen Jahr eine Taufkartei mit über 1 Million Karteikarten, die den Zeitraum von 1750 bis 1874 umfasste. 

Zugleich zeigten sich staatliche Stellen an den Kichenbüchern interessiert und beabsichtigten, die kirchlichen und zivilen Personenstandsregister des gesamten deutschsprachigen Raums vor Einrichtung der Standesämter (in Preußen: 1. Oktober 1874, in den übrigen Bundesstaaten: 1. Januar 1876) zu fotografieren, um den Zugriff auf diese Quellen zu erleichtern und die Originale zu schonen. Nachdem erste Versuche des Abfotografierens in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Konsistorium der Mark Brandenburg in Berlin erfolgreich verlaufen waren, begann man im November 1933, alle (evangelischen) Kirchenbücher der Kirchenbuchstelle Alt Berlin zu fotografieren, auf Fotopapier zu entwickeln und die Fotos in Buchform zu binden. Anschließend gingen die Originale wieder an die Kirchenbuchstelle zurück, während der Sachverständige für Rassenforschung (ab 1935: Reichsstelle für Sippenforschung, ab 1940: Reichssippenamt) Kleinbildfilme erhielt, um sie für Bescheide in Abstammungsfragen zu nutzen. Bis 1935 wurde die Filmstelle in Berlin mit 19 Mitarbeitern aufgebaut. Geplant war, alle in Deutschland vorhandenen Kirchenbücher beider christlicher Konfessionen sowie die Juden- und Dissidentenregister zu verfilmen. In Berlin-Brandenburg wurde dieses hochgesteckte Ziel "nur" für die evangelischen Kirchenbücher von Groß Berlin (Alt Berlin zuzüglich der am 1. Oktober 1920 eingemeindeten Städte und Dörfer, ca. 2.230 Filme) sowie die Juden- und Dissidentenregister des Stadtgerichts Berlin (1812-1874 bzw. 1847-1874) vollständig erreicht, während aus der Mark nur einzelne Kirchenbücher und Judenregister verfilmt werden konnten, ehe das Projekt im Jahre 1943 kriegsbedingt eingestellt werden musste (höchste Filmnummer: AS 3306 = Kirchenbuch der evangelischen Kirchengemeinde in Saarmund von 1672 bis 1766, verfilmt am 11. Februar 1943 in Berlin).

Abb.: Ausschnitt aus dem Kirchenbuchfilm A 6450 des Reichssippenamts (online in Familysearch, Film 1270579). Es handelt sich um das Gesamtkirchenbuch der evangelischen Kirchengemeinde in [Berlin-] Britz von 1643 bis 1747. Die Kirchenbücher vor 1808 sind Kriegsverlust; Duplikate sind auch nicht erhalten. Es gibt nur die Verfilmung des Reichssippenamts, die aufgrund von Belichtungsfehlern teilweise nicht zu gebrauchen ist.

Die Kleinbildfilme des Reichssippenamtes hatten ein wechselvolles Schicksal, das hier nur kurz anskizziert werden kann: Bis Mai 1945 auf Schloss Rathsfeld (Thüringen), ab 1946 im "Deutschen Archiv für Genealogie" in Sachsen (Wolfsgrün und Eibenstock), ab 1948 im "Deutschen Zentralarchiv für Genealogie" in Berlin, ab 1950 im "Deutschen Zentralarchiv" in Potsdam, seit 1965 im Staatsarchiv in Leipzig (heute: Bestand 21962 Familiengeschichtliche Sammlung des Reichssippenamtes, Kirchenbücher). Als die alten Kleinbildfilme sich allmählich zu zersetzen begannen, mussten sie von 1975 bis 1988 auf modernes Filmmaterial umkopiert werden. Im Zuge dessen erhielt die "Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tag" (Mormonen) in Salt Lake City (USA) Kopien aller Filme , die fortan per Fernleihe in den Forschungsstellen der Mormonen auf der ganzen Welt einsehbar waren, bis der Filmversand 2017 eingestellt wurde. Mittlerweise sind sie online in Familysearch und Ancestry einsehbar.

Die Kirchenbuchfilme weisen eine Reihe Qualitätsmängel auf, welche die Auswertung erschweren. Die Ursachen dafür liegen vor allem in technischen Unzulänglichkeiten schon während der Aufnahmen. Häufig waren auch die Originale, wie aus den Filmprotokollen hervorgeht, zum Zeitpunkt der Verfilmung in einem schlechten Erhaltungszustand, mit Tintenfraß oder mechanischen Schäden behaftet, was sich in verminderter Lesbarkeit des Filmes niederschlägt. Namensverzeichnisse wurden in der Regel nicht fotografiert. Aus Zeitmangel wurden zunächst alle linken, dann alle rechten Seiten der Kirchenbücher verfilmt, ohne Rücksicht auf den Aufbau der Kirchenbucheintragungen, die im 19. Jahrhundert quer über eine Doppelseite gingen. Damit ist der vollständige Kirchenbucheintrag nur mit einigem Aufwand rekonstruierbar. Darüberhinaus sind durch Belichtungsfehler einige Seiten überhaupt nicht lesbar.

Abb.: Ausschnitt aus dem restaurierten Taufbuch von 1682 bis 1689 der evangelischen Kirchengemeinde Sankt Nikolai in Spandau (Evangelisches Landeskirchliches Archiv in Berlin, Sign. 2419, online in Archion, hier: Bild 184)

Parallel zum Abfotografieren begannen in den 1930er Jahren die ersten Restaurierungen von besonders schadhaften Kirchenbüchern. Allerdings waren aus heutiger Sicht die damals angewandten Methoden der Restaurierung nicht immer optimal. Hierzu zählt das Verfahren, besonders stark zerstörte Blätter in Pergaminpapier einzufassen. Heute, fast 100 Jahre später, sind diese Pergaminpapiere vergilbt. Wenn solche restaurierten Kirchenbücher verfilmt und die Mikrofiches (nicht die Originale) digitalisiert werden, ist kaum etwas lesbar.

Dank intensiver Nachforschungen konnten damals auch einige bis dahin verschollene oder unbekannte Kirchenbücher aufgefunden werden, was in der Zeitschrift "Archiv für Sippenforschung" (AfS) mitgeteilt wurde: Zehlendorf (Kreis Niederbarnim) in AfS 1936, S. 346; Fredersdorf (bei Belzig) in AfS 1937, S. 252; Zehdenick in AfS 1942, S. 19–20.

Die ältesten erhaltenen Kirchenbücher

Im deutschsprachigen Raum ist das Taufregister von Sankt Theodor in Basel das älteste erhaltene Kirchenbuch. Es wurde 1490 angelegt, bis 1496 geführt und schließlich 1529 fortgesetzt. Den zweiten Platz nimmt das von 1507 bis 1550 reichende Trauregister von Annaberg (Erzgebirge) ein (verfilmt 1934 von der Reichsstelle für Sippenforschung in Berlin, online in Familysearch, Film 73117). Die Trauregister von St. Marien in Zwickau liegen ab 1522 vor (Findbuch der verfilmten Kirchenbücher der Stadt Zwickau). Hierauf folgen die Trauregister von St. Sebald in Nürnberg ab 1524 (online in Archion). Interessanterweise wurde dieses Buch nicht in chronologischer, sondern in alfabetischer Reihenfolge (nach den Vornamen der Bräutigame!) geführt. In Hammelburg (Unterfranken) fangen die Taufeinträge im Jahre 1527 an (Pfarrbücherverzeichnisse für das rechtsrheinische Bayern, Heft 7: Bistum Würzburg [1943], S. 38). Eine Fortzsetzung dieser Aufzählung würde hier zu weit führen.

Börstings Angabe, wonach die Kirchenbücher der "Dorfgemeinde Buch bei Berlin" (heute Berlin-Buch) bis zum Jahr 1498 zurückgingen, scheint ein Übertragungsfehler zu sein, denn die Kirchenbücher fangen 1599 an (Evangelisches Landeskirchliches Archiv in Berlin, Sign. 8523, online in Archion), zuzüglich einer Liste der Einwohner zur Zeit der großen Pest im Jahre 1598 (Evangelisches Landeskirchliches Archiv in Berlin, Sign. 8524, online in Archion). Damit sind die Kirchenbücher von Buch zwar nicht die ältesten in Berlin-Brandenburg, aber sie gehören zu den ältesten. Die ältesten Kirchenbücher sind diejenigen von Brandenburg (Havel) – St. Katharinen (1565), Rüdersdorf (1566), Perleberg (1568). Ältere Kirchenbücher waren auch schon 1933 nicht (mehr) vorhanden.

Quellen:

  • Börsting, Heinrich: Zur Geschichte der Kirchenbücher. In: Beiträge zur westfälischen Familienforschung, Bd. 12 (1953), S. 46-51
  • Die Kirchenbücher der evangelischen Kirchen in der Provinz Brandenburg. Auf Grund amtlichen Materials zusammengestellt von Kurt Meyerding de Ahna. In: Archiv für Sippenforschung und anverwandte Gebiete, 10. Jg. (1933), S. 97-141
  • Sächsisches Staatsarchiv, Leipzig: Bestand 21962 (Familiengeschichtliche Sammlung des Reichssippenamtes, Kirchenbücher)

[1] Regesta Episcoporum Constantiensium. Regesten zur Geschichte der Bischöfe von Konstanz von Bubulcus bis Thomas Berlower 517-1496. Hrsg. von der Badischen Historischen Kommission. Bd. 3: 1384-1436. Bearb. von Karl Rieder (hier: S. 343, Nr. 9662)

[2] Schröder, Dieterich: Andrer Band, des Papistischen Mecklenburgs [...]. Wismar 1741 (hier: S. 2499-2500)

[3] Das Grosse Pomrische Kirchen Chronicon D. Danielis Crameri [...]. Alten Stettin 1628 (hier: Buch 2, Kap. 48, S. 127)

nav
nach oben